Corona-Schutzverordnung: Aktuelle Regeln bei Inzidenzstufe 1 im Kreis Soest

Da im Kreis Soest der coronabedingte Inzidenzwert weiterhin über 10 liegt, gilt ab heute (6. August 2021) wieder die lokale Inzidenzstufe 1 für den Kreis Soest.
Gemäß der Corona-Schutzverordnung gelten für Gottesdienste somit wieder folgende Regeln:

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Es ist eine Registrierung mit der Erfassung der Kontaktdaten notwendig (hier kommen sie zum entsprechenden Formular).
  • Grundsätzlich ist von allen Teilnehmenden (auch am Platz) eine medizinische Maske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Gemeindegesang mit einer der vorgenannten Masken ist erlaubt.

Die derzeitige CoronaSchVO unterscheidet zwischen der sogenannten Landesinzidenz und den Inzidenzwerten der einzelnen Kreise. Im Pastoralverbund Geseke und im
Pastoralverbund Erwitte gilt daher die Einstufung für den Kreis Soest.

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Source: Pastoralverbund Erwitte