Liebe Engagierte in der Pfarrei St. Hippolytus!
Der Krisenstab unserer Pfarrei hat am 22.11.2021 getagt und einstimmig folgende Maßnahmen beschlossen, die im Einklang mit der am 24.11.2021 in Kraft tretenden Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW stehen. Ab dem 01.12.2021 bis zum 31.12.2021 gelten in unserer Pfarrei St. Hippolytus folgende Regelungen:
Welche Maßnahmen werden aufgrund der immer weiter steigenden Inzidenzzahlen ergriffen?
Neben den bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, die weiterhin gelten, gilt ab dann:
- Für alle Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Pfarrei wird die sogenannte „2-G-Pflicht“ umgesetzt. Das bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und dies entsprechend nachweisen können, an den Veranstaltungen unserer Pfarrei teilnehmen können.
- Testnachweise in jedweder Form reichen nicht mehr zur Teilnahme aus!
- Ausnahmen gelten nur für Personen, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
- Die Anzahl von Veranstaltungen ist insofern zu reduzieren, dass gesellige Veranstaltungen wie zum Beispiel das Turmfest an unserer Pfarrkirche, gemütliche Beisammensein wie Gemeindecafés oder Adventfeiern unserer Gemeinschaften bis zum Jahresende auszusetzen sind. Ausnahmen bilden hier Agapefeiern, die im unmittelbaren Anschluss an Gottesdienste in den Kirchen bzw. an den Gottesdienstorten gefeiert werden, wenn hierzu kein Raumwechsel vorgenommen wird. Darüber hinaus sind adventliche Impulsveranstaltungen ohne Beköstigung wie zum Beispiel Adventsfenster-Aktionen möglich.
Sollte Unklarheit bei geplanten Veranstaltungen bestehen, ob diese durchgeführt werden können, bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme mit dem Krisenstab!
- Durchgeführt werden dürfen neben unseren Gottesdiensten nur Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung des pastoralen Auftrages erforderlich sind, wie beispielsweise Sitzungen der Pfarreigremien sowie des Pastoralteams, der Katechese und der Chorgemeinschaften
- (soweit sie im Zusammenhang mit bevorstehenden Chorauftritten wie beispielsweise zu den Weihnachtsgottesdiensten stehen).
- Dazu zählen aber nicht Veranstaltungen wie beispielsweise die Feierstunden zu Ehren der ausscheidenden Kirchenvorstandsmitglieder und Pfarrgemeinderatsmitglieder, die deswegen ins nächste Jahr verschoben werden.
- Für Jugend- oder Gemeinschaftsveranstaltungen gelten die gleichen Regeln. Ausgenommen von der 2-G-Regel sind ausdrücklich Kinder unter 12 Jahren, da diese zurzeit in Deutschland noch nicht geimpft werden können. In geschlossenen Räumen sollte bei Jugendgruppenstunden oder Gemeinschaftsveranstaltungen eine Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschritten werden. Wir bitten die Verantwortlichen der Pfarrjugend zu prüfen, inwieweit die Verlegung von Gruppenstunden in unsere Kirchen bzw. ins Freie zu realisieren ist!
Wir empfehlen aber allen Gemeinschaften zu prüfen, ob ein vollkommenes Aussetzen aller Präsenzveranstaltungen bis zum 31.12.2021 als Solidarbeitrag in dieser Krisenzeit möglich ist.
- Bei Sitzungen bzw. Veranstaltungen ist der Gastgeber/Einlader der Veranstaltung für die Kontrolle der 2-G-Regel verantwortlich.
Welche Besonderheiten gelten für unsere Gottesdienste?
- In allen Gottesdiensten wird beim Eingang der Nachweis bei allen Gottesdienstbesucher*innen entsprechend durch die Gottesdiensthelfer*innen kontrolliert. Dies geschieht bei digitalisierten Impfnachweisen über die vom RKI entwickelte und empfohlene CovPassCheck-App und bei konventionellen Impfausweisen per Sichtkontrolle.
- Daher wird dringend empfohlen, schon 30 Minuten vor Gottesdienstbeginn den Gottesdienstort aufzusuchen!
- Die Rückverfolgbarkeit über Anwesenheitslisten muss nicht erfolgen.
Welche weiteren Konsequenzen haben diese Maßnahmen für die anstehende Adventszeit und Weihnachten?
- Die Advents- und Weihnachtsgottesdienste werden nach heutigem Stand wie geplant durchgeführt. Die genauen Daten sind den am kommenden Wochenende erscheinenden Pfarrnachrichten zu entnehmen.
- Sollte aufgrund einer weiteren Verschärfung der Lage die Gottesdienstordnung verändert und alternative Gottesdienstformen für die Weihnachtstage angeboten werden müssen, wird der Krisenstab auch hierzu so rechtzeitig wie möglich informieren. So bitten wir schon jetzt die Teams, die sich im vergangenen Jahr bereiterklärt hatten, bei der Vorbereitung von Freiluftgottesdiensten zu helfen, sich für den Notfall – der hoffentlich nicht eintritt – bereitzuhalten.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass uns diese Entscheidungen besonders schwergefallen sind, zumal wir wissen, dass nun mit Sicherheit Begriffe wie Ausgrenzung oder Diskriminierung in den Köpfen einzelner aufkommen werden. Aber: Wir halten andere Vorgehensweisen wie die konsequente Einhaltung der 3-G-Regel für noch schwieriger.
Uns ist auch klar, dass die Kontrollen durch Gottesdiensthelfer*innen zu den schwersten Aufgaben gehören, die man unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen abverlangen kann. Und doch sind wir darauf angewiesen und bitten inständig, uns auch weiterhin mit diesem besonderen Dienst zu unterstützen.
Um die Umsetzbarkeit der Kontrollen zu testen, werden wir am kommenden 1. Adventswochenende in den beiden Gottesdiensten in St. Hippolytus am Samstag um 17.00 Uhr und am Sonntag um 10.30 Uhr und beim Gottesdienst in St. Laurentius am Sonntag um 10.00 Uhr probeweise auf freiwilliger Basis eine Impfnachweiskontrolle durchführen. Hierzu werden in allen Gottesdiensten Mitglieder des Krisenstabs bzw. des Pastoralteams anwesend sein und diesen Probelauf durchführen. Darum laden wir allen Gottesdiensthelfer*innen der Gottesdienststandorte ein, an einem der angesprochenen Gottesdienste teilzunehmen, um hier mit der angestrebten Handhabung der Kontrollen vertraut gemacht zu werden.
Nichtsdestotrotz wird es Helfer*innen geben, die sich zu dieser Kontrollaufgabe nicht im Stande sehen. Dies müssen wir dann akzeptieren. Für Rückfragen steht der Krisenstab selbstverständlich – wie immer – zur Verfügung! Bis auf weiteres wird dieser sich jeweils mittwochs zur aktuellen Lage abstimmen. Wir danken Euch für Eure Unterstützung und den Rückhalt für den Krisenstab in diesen schweren Zeiten. Bleibt bitte gesund und zuversichtlich!
Mit freundlichem Gruß und Glückauf
Berthold Hiegemann
Sprecher des Krisenstabes
krisenstab@hippolytus
Telefon 0209 555 22
Source: PV Gelsenkirchen-Horst
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